Leistungen und Mitgliedsbeiträge des Schwäbischen Albvereins
Eine Mitgliedschaft beim Schwäbischen Albverein schließt unter anderem folgende Leistungen mit ein:
- kostenloser Zutritt zu Türmen des Schwäbischen Albvereins
- Versicherung bei Aktivitäten und Veranstaltungen des Schwäbischen Albvereins und deren Vorbereitungen
- jährlich eine aktuelle Wanderkarte als Vereinsgabe
- viermal pro Jahr die Mitgliedszeitschrift „Blätter des Schwäbischen Albvereins“
- vergünstigter Bezug von Karten und Büchern, bei denen der Schwäbische Albverein Herausgeber ist, sowie bei Wander- und Albvereinszubehör
- vergünstigte Übernachtungen in Wanderheimen des Schwäbischen Albvereins sowie jährlich ein Gutschein für einen zusätzlichen Rabatt.
- vergünstigte oder kostenlose Teilnahme an Veranstaltungen und Wanderungen des Schwäbischen Albvereins, die für Nichtmitglieder kostenpflichtig sind
- vergünstigte Nutzung von Seminarprogrammen und Fortbildungen
Die Mitgliedsbeiträge beim Schwäbischen Albverein setzen sich aus zwei Bestandteilen zusammen:
dem Grundbeitrag, welcher an den Gesamtverein überwiesen wird,
und dem Ortsgruppenzuschlag, welcher für die Aufgaben der Ortsgruppe zur Verfügung steht.
Der Grundbeitrag wird laut Satzung vom Hauptausschuss festgelegt, der Ortsgruppenzuschlag wird von den einzelnen Ortsgruppen bestimmt und ist unterschiedlich.
Übersicht der Grundbeiträge: (ab 1.1.2025) und Ortsgruppenzuschlag
Grundbeitrag | Ortsgruppenbeitrag | Gesamtbeitrag | |
Einzelmitglieder | Euro 38,00 | Euro 2,50 | Euro 40.50 |
Alleinerziehende (einschl. aller Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 27. Lebehnsjahres) |
Euro 32,00 | Euro 8,50 | Euro 40,50 |
Ehepaare | Euro 52,00 | Euro 2,50 | Euro 54,50 |
Familienmitgliedschaft (Eltern und Kinder) |
Euro 52,00 | Euro 2,50 | Euro 54,50 |